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Änderung der Zulassungen Z-9.1-705, Z-9.1-794 und Z-9.1-876
Die Rezeptur des Härters B22TS musste aufgrund eines aufgekündigten Rohstoffes angepasst werden. Da sich dadurch die Aushärtezeit des Systems – wenn auch geringfügig – geändert hat, mussten sämtliche allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen des Systems angepasst werden.
In diesem Zuge wurden auch die Namen der Einzelprodukte an die aktuelle WEVO-Namensgebung angepasst und werden auch in den aktuellen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen so aufgeführt.
Das System heißt jetzt wie folgt:
WEVOPOX 32S mit Härter WEVODUR B 24 TS
Einkleben von Stahlstäben in Holzbaustoffe:
Download Zulassung Z-9.1-705
Instandsetzung von tragenden Holzbauteilen
Download Zulassung Z-9.1-794
Herstellung von geklebten Verbindungen mit dicker Klebstofffuge
Download Zulassung Z-9.1-876
Verlängerung der Zulassung Z-9.1-840
Die Zulassung Z-9.1-840 für die Herstellung tragender Holzbauteile und Verklebungen von Verbindungen mit dicker Klebstofffugendicke unter Verwendung des Phenol-Resorcinharz-Klebstoffs Prefere 4094 mit dem Härter Prefere 5827 wurde nunmehr verlängert.
Dynea arbeitet ebenfalls daran, dass auch Buche und Birke in die Zulassung aufgenommen werden; das entsprechende Verfahren läuft bereits!
Die verlängerte Zulassung finden Sie hier: Download
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