Änderung der Zulassungen Z-9.1-705, Z-9.1-794 und Z-9.1-876

Die Rezeptur des Härters B22TS musste aufgrund eines aufgekündigten Rohstoffes angepasst werden. Da sich dadurch die Aushärtezeit des Systems – wenn auch geringfügig – geändert hat, mussten sämtliche allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen des Systems angepasst werden.

In diesem Zuge wurden auch die Namen der Einzelprodukte an die aktuelle WEVO-Namensgebung angepasst und werden auch in den aktuellen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen so aufgeführt.

Das System heißt jetzt wie folgt:

WEVOPOX 32S mit Härter WEVODUR B 24 TS

Einkleben von Stahlstäben in Holzbaustoffe:
Download Zulassung Z-9.1-705

Instandsetzung von tragenden Holzbauteilen
Download Zulassung Z-9.1-794

Herstellung von geklebten Verbindungen mit dicker Klebstofffuge
Download Zulassung Z-9.1-876

 

2024-02-20T14:51:30+01:00Februar 7th, 2024|

Verlängerung der Zulassung Z-9.1-840

Die Zulassung Z-9.1-840 für die Herstellung tragender Holzbauteile und Verklebungen von Verbindungen mit dicker Klebstofffugendicke unter Verwendung des Phenol-Resorcinharz-Klebstoffs Prefere 4094 mit dem Härter Prefere 5827 wurde nunmehr verlängert.

Dynea arbeitet ebenfalls daran, dass auch Buche und Birke in die Zulassung aufgenommen werden; das entsprechende Verfahren läuft bereits!

Die verlängerte Zulassung finden Sie hier: Download

2024-02-20T14:49:56+01:00Februar 20th, 2024|

Verlängerung der Zulassung Z-9.1-705

Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung Z-9.1-705 mit dem Gegenstand “2K-EP-Klebstoff WEVO-Spezialharz EP 32 S mit WEVO-Härter B 22 TS zum Einkleben von Stahlstäben in Holzbaustoffe” wurde Ende 2022 für weitere fünf Jahre verlängert und steht im Downloadbereich oder hier zur Verfügung.

Achtung: Das Dibt hat bei der Verlängerung folgende Holzbauteile aus der Zulassung gestrichen:

– Furnierschichtholz aus Buchenholz nach DIN EN 14374 in Verbindung mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-9.1-838 mit k  680 kg/m³
– Brettschichtholz aus Buchen-Furnierschichtholz nach der Zulassung Nr. Z-9.1-837 oder der ETA-14/0354

Wir arbeiten selbstverständlich daran, dass auch diese zukünftig wieder Gegenstand der Zulassung Z-9.1-705 sein werden.

2023-03-06T16:27:25+01:00März 6th, 2023|

Verlängerung der Zulassung Z-9.1-705

Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung Z-9.1-705 mit dem Gegenstand “2K-EP-Klebstoff WEVO-Spezialharz EP 32 S mit WEVO-Härter B 22 TS zum Einkleben von Stahlstäben in Holzbaustoffe” wurde Ende 2021 antragsgemäß verlängert und steht im Downloadbereich oder hier zur Verfügung

2022-01-13T17:15:26+01:00Januar 13th, 2022|

Neuer Partner: Sherpa Connection Systems

Ab sofort bieten wir neben unseren Klebstoffen und Harzen auch die geschraubten Stahlverbindungsmittel der Fa. Sherpa Connection Systems an. Die qualitativ hochwertigen und zugelassenen Produkte von Sherpa stellen für uns eine sinnvolle und auch logische Ergänzung unserer bisherigen Produktpalette dar und bieten uns insbesondere die Möglichkeit, diejenigen unserer Kunden, die geklebte Verbindungselemente (z.B. eingeklebte Stahlstäbe) nicht einsetzen, ebenfalls bedienen zu können.

2021-11-17T18:13:44+01:00November 17th, 2021|

Neue Referenzobjekte

(Schaffitzel Holzindustrie GmbH + Co. KG)

  • Eingeklebter Betonrippenstahl mit WEVO Spezialharz EP32S/B22TS
  • Weitere Informationen über integrale Massivholzbrücken finden Sie hier (externer Link):
    Informationsdienst Holz

(Blumer-Lehmann AG)

  • Eingeklebte Gewindestangen mit WEVO Spezialharz EP32S/B22TS

(Rubner Holzbau GmbH, Brixen)

  • Eingeklebte Gewindestangen mit WEVO Spezialharz EP32S/B22TS

(Züblin Timber GmbH, Aichach)

  • Verklebungen mit Dynea Prefere 4094 mit Härter Prefere 5827
2021-02-18T17:32:05+01:00Januar 25th, 2021|

Neue Firmierung

Liebe Kunden, wir möchten Sie darüber informieren, dass wir ab Jahresbeginn 2021 unter neuer Firmierung arbeiten.

Lübbert Warenhandel GmbH
Traberweg 2
22159 Hamburg

Tel.:    +49 (0)40 226 59 22-70
Fax:    +49 (0)40 226 59 22-89

Durchwahlen:

– Matthias Lübbert: Durchwahl -72 oder Mobil +49 (0)178 36 09 723
– Ulrich Lübbert: Durchwahl -71 oder Mobil +49 (0)171 770 23 89
– Uta Wasner: Durchwahl -73

 

2021-01-11T17:43:02+01:00Januar 11th, 2021|

Erweiterung der Sanierungszulassungen für die WEVO-Spezialharze EP 20 VP 1 / Härter B20/1 und EP32S / Härter B22TS auf LVL und BSP

Im Rahmen der jeweils anstehenden Verlängerungen der Zulassungen Z-9.1-750 (Sanierung von BSH mit dem WEVO-Spezialharz EP 20 VP 1 / Härter B20/1)  und Z-9.1-794 (Sanierung von BSH mit dem WEVO Spezialharz EP32S / Härter B22TS) wurde der jeweilige Zulassungsgegenstand wie folgt (gleichlautend) ergänzt:  

Der 2K-Epoxidharzklebstoff “WEVO-Spezialharz EP 20 VP/1 mit WEVO-Härter B 20/1” bzw. “WEVO-Spezialharz EP 32 S mit WEVO-Härter B 22 TS” ist für die Instandsetzung von tragenden Holzbauteilen aus folgenden Holzbaustoffen geeignet:

  • Vollholz aus Nadelholz,
  • Vollholz aus Nadelholz mit Keilzinkenstoß,
  • Balkenschichtholz aus Nadelholz,
  • Brettschichtholz aus Nadelholz,
  • Brettsperrholz aus Nadelholz nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung/Bauartgenehmigung oder Europäischer Technischer Bewertung. Die Lagen dürfen nur aus Brettern aus Vollholz aus Nadelholz bestehen.
  • Furnierschichtholz aus Nadelholz nach DIN EN 14374.

Die jeweils aktuellen Fassungen der beiden Zulassungen finden Sie in unserem Downloadbereich.

2021-01-11T17:46:19+01:00Mai 13th, 2020|
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