Änderung der Zulassungen Z-9.1-705, Z-9.1-794 und Z-9.1-876

Die Rezeptur des Härters B22TS musste aufgrund eines aufgekündigten Rohstoffes angepasst werden. Da sich dadurch die Aushärtezeit des Systems – wenn auch geringfügig – geändert hat, mussten sämtliche allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen des Systems angepasst werden.

In diesem Zuge wurden auch die Namen der Einzelprodukte an die aktuelle WEVO-Namensgebung angepasst und werden auch in den aktuellen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen so aufgeführt.

Das System heißt jetzt wie folgt:

WEVOPOX 32S mit Härter WEVODUR B 24 TS

Einkleben von Stahlstäben in Holzbaustoffe:
Download Zulassung Z-9.1-705

Instandsetzung von tragenden Holzbauteilen
Download Zulassung Z-9.1-794

Herstellung von geklebten Verbindungen mit dicker Klebstofffuge
Download Zulassung Z-9.1-876