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Verlängerung der Sanierungs-Zulassungen bis 2030
Unsere Zulassungen für die Sanierung von BSH, CLT und LVL mit den Systemen WEVOPOX 32S mit Härter WEVODUR B24TS bzw. WEVO-Spezialharz EP20 VP1 mit WEVO-Härter B20/1 wurden jeweils bis 2030 verlängert.
Zulassung Z-9.1-794 (gültig bis 16.04.2030): Download
Zulassung Z-9.1-750 (gültig bis 17.01.2030): Download
Siginfikante Verkürzung Aushärtezeiten durch Erwärmung – Erweiterung der Zulassung Z-9.1-705 für das Einkleben von Stahlstäben in Holzwerkstoffe
Die vollständige Aushärtung der Klebstofffuge ist bereits nach 10h möglich!
Mit Erwärmung der Klebstofffuge über 10h auf 80-95°C verkürzt sich nicht nur die Dauer der Aushärtung signifikant; möglich ist damit auch der Einsatz des Systems WEVOPOX 32 S / WEVODUR B 24 TS in sehr kühlen Umgebungen (z.B. Baustelle): Die Zulassung gibt dem Anwender nunmehr auch die Gelegenheit, bei einer Raum– und Bauteiltemperatur von nur noch 5°C zu arbeiten.
Die Tabellen 5 und 6 der Zulassung Z-9.1-705 wurden entsprechend angepasst.
Die aktuelle Zulassung finden Sie hier: DOWNLOAD
Neues Technisches Datenblatt für die Beschichtung von eingespannten Stützenfüßen nach Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-9.1-136
Ein neues Technisches Datenblatt (TDS) wurde notwendig, nachdem das System WEVO-Plastiv LM 50 mit WEVO-Härter 50 abgekündigt wurde. Das neue TDS beinhaltet den ebenfalls nach Zulassung Z-9.1-136 vorgesehenen Einsatz des Systems WEVOPOX 20 mit Härter WEVODUR B20 (alter Name: WEVO EP20 mit WEVO-Härter B20).
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