Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung Z-9.1-705 mit dem Gegenstand “2K-EP-Klebstoff WEVO-Spezialharz EP 32 S mit WEVO-Härter B 22 TS zum Einkleben von Stahlstäben in Holzbaustoffe” wurde Ende 2022 für weitere fünf Jahre verlängert und steht im Downloadbereich oder hier zur Verfügung.
Achtung: Das Dibt hat bei der Verlängerung folgende Holzbauteile aus der Zulassung gestrichen:
– Furnierschichtholz aus Buchenholz nach DIN EN 14374 in Verbindung mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-9.1-838 mit k 680 kg/m³
– Brettschichtholz aus Buchen-Furnierschichtholz nach der Zulassung Nr. Z-9.1-837 oder der ETA-14/0354
Wir arbeiten selbstverständlich daran, dass auch diese zukünftig wieder Gegenstand der Zulassung Z-9.1-705 sein werden.