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Erweiterung der Sanierungszulassungen für die WEVO-Spezialharze EP 20 VP 1 / Härter B20/1 und EP32S / Härter B22TS auf LVL und BSP
Im Rahmen der jeweils anstehenden Verlängerungen der Zulassungen Z-9.1-750 (Sanierung von BSH mit dem WEVO-Spezialharz EP 20 VP 1 / Härter B20/1) und Z-9.1-794 (Sanierung von BSH mit dem WEVO Spezialharz EP32S / Härter B22TS) wurde der jeweilige Zulassungsgegenstand wie folgt (gleichlautend) ergänzt:
Der 2K-Epoxidharzklebstoff “WEVO-Spezialharz EP 20 VP/1 mit WEVO-Härter B 20/1” bzw. “WEVO-Spezialharz EP 32 S mit WEVO-Härter B 22 TS” ist für die Instandsetzung von tragenden Holzbauteilen aus folgenden Holzbaustoffen geeignet:
- Vollholz aus Nadelholz,
- Vollholz aus Nadelholz mit Keilzinkenstoß,
- Balkenschichtholz aus Nadelholz,
- Brettschichtholz aus Nadelholz,
- Brettsperrholz aus Nadelholz nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung/Bauartgenehmigung oder Europäischer Technischer Bewertung. Die Lagen dürfen nur aus Brettern aus Vollholz aus Nadelholz bestehen.
- Furnierschichtholz aus Nadelholz nach DIN EN 14374.
Die jeweils aktuellen Fassungen der beiden Zulassungen finden Sie in unserem Downloadbereich.
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