Unsere neue Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-9.1-876 erlaubt erstmalig Verklebungen von tragenden Holzbau-Elementen, bei denen kein Pressdruck aufgebracht werden muss. Als Klebstoff wird der bereits vom Einkleben von Stahlstäben und von Sanierungen bekannte WEVO-Spezialharz EP 32 S eingesetzt.

Zugelassen ist die pressfreie Verklebung von Brettschichtholz, Balkenschichtholz und schmalseitenverklebtem Brettsperrholz aus Fichte, Tanne, Kiefer und europäischer Lärche, die zulässige Fugenstärke der Verklebung liegt zwischen 1 und 4mm.

Mögliche Anwendungsgebiete:

  • flächige Verklebungen von Holzwerkstoffplatten bei BSH-Sanierungen
  • Spezialsanierungen (siehe „Bauen mit Holz“ 3.2017, S.22ff.)
  • Herstellung von Verbundträgern aus gleichen oder unterschiedlichen BSH-Querschnitten, wenn der notwendige Pressdruck für herkömmlicher Klebstoffe nicht erzeugt werden kann.
  • großflächige Verklebungen
  • ästhetisch anspruchsvolle Verklebungen (ohne Schrauben)
  • Sonderformate